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von Dr. Rudolf Meindl und Anton Götzenberger

Wer Vermögen aufgebaut hat wird früher oder später unweigerlich mit dem Problem konfrontiert, dieses Vermögen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere vor dem Finanzamt, vor Gläubigern und unliebsamen Pflichtteilsberechtigten schützen zu müssen, um es eines Tages möglichst ungeschmälert auf die von ihm auserwählten Personen übertragen zu können. Die Darstellung auf dieser Internetseite behandelt ein überlegenes Konzept zur Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge, und zwar die vermögensverwaltende Familiengesellschaft, auch Familienpool genannt. Der Familienpool basiert auf den Regelungen des Gesellschaftsrechts und steuert die Vermögensnachfolge unabhängig von den zwingenden Bestimmungen des Erbrechts, indem die Beteiligten ihre eigenen vertraglichen „Spielregeln“ aufstellen. Dies vermeidet viele der üblichen erbrechtlichen und schenkungsrechtlichen Nachteile, die oft der Grund dafür sind, steuerlich gebotenes Handeln zu unterlassen.

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